Tarnmuster CH-Armee - Team-PAK

Armee Tarnmuster
Tarnmuster Armee
TeamPak Chalon Logo
Leo2 in Full-Reuenthal
Kragenspiegel
Direkt zum Seiteninhalt

Tarnmuster CH-Armee
Tarnmuster CH-Armee
Tarnmuster CH-Armee

Bundfarbendruck 31  / „Splittertarn“
Bundfarbenbruck 45 / Leibermuster M45 oder Taz83
„Woodland“-Leibermuster / Taz 90
«Multiumfeld-Tarnmuster 16»

Tarnmuster CH-Armee

Bereits 1940 war in der schweizerischen Armee ein Fünffarben-Buntfarbenaufdruck mit den typischen eckigen Flecken eingeführt worden. Zusätzlich zu den Farben, die sehr ähnlich vom deutschen Vorbild übernommen worden waren, wurden hier teilweise zusätzlich mittelbraune Flecken eingestreut. Außerdem fielen bei manchen Ausführungen die gestrichelten Linien dicker aus als beim Buntfarbenaufdruck 31. Das Muster wurde bis 1955 verwendet.

Bundfarbendruck 31  / „Splittertarn“





Splittertarn - Ein Tarnmuster der deutschen Armee während des 2. Weltkrieg






Bundfarbentruck 31 / „Splittertarn“ – Variante der CH-Armee bis 1955





Bundeswehr-Leibermuster 1955




Bundfarbenbruck 45 / Leibermuster M45 oder Taz83 - Variante der CH-Armee




Bundfarbenbruck 45 / Leibermuster M45 oder Taz83 („Alpenflag“) – Variante der CH-Armee 1955 bis 1995

Buntfarbenaufdruck 45

Der Buntfarbenaufdruck 45 war eine überarbeitete Variante des Buntfarbenaufdrucks 31, der eine Antwort auf die alliierten Nachtsichtgeräte darstellen sollte. Aus diesem Grund wurde das bisherige Splittermuster mit weiteren lichtabsorbierenden eckigen Flecken in schwarzer Farbe überdruckt. Dieses Tarnschema konnte jedoch nur in kleinen Mengen eingeführt werden.

Federführend bei der Entwicklung war Professor Johann Georg Schick, der bereits für die Waffen-SS ab 1937 Tarnuniformen entwickelte. Der Name „Leibermuster“ geht jedoch auf den Drucktechnik-Ingenieur Hellmut Leiber aus Freiburg (Breisgau) zurück, der mit der Firma „Schlieper & Baum AG“ aus Wuppertal für Farbmischungen und Fertigungsweisen zwei Patente erwarb. Unter Schick wurde auf Basis des Patents vom 5. Mai 1942 ein Tarnbedruckung entwickelt, die sowohl die visuelle Tarnung mittels Mehrfarbtarndruck als auch die infrarote Tarnung mittels einer Farblösung bot, die die IR-Geräte des Gegners irritieren sollte. Diese Irritation bestand daraus, dass das Ziel im Sichtgerät nicht klar erkannt werden konnte, da diese bestimmten Tarndrucke ein klares Sichtbild des Zieles beeinträchtigte.

Die Farbmischung des offiziell Buntfarbendruck 45 genannten Tarnmusters bestand aus dunkelgrün, hellgrün, rot, gelbbraun und schwarz. Diese schwarze Farbe bestand aus einem hohen Kohlenstoffanteil, weshalb IR-Geräte den Träger nicht als klares Ziel aufnehmen konnten. Die Umrisse des Körpers konnten somit aufgebrochen und mit dem Hintergrund besser verschmolzen werden. Die Farben wurden von BASF, Hoechst und Bayer hergestellt.

Die Schweiz führte 1956 einen Kampfanzug ein, der aus Hose, Jacke mit Gesichtsschleier und Rucksack bestand, die aus einer Abwandlung des Leibermusters hergestellt waren. Das Tarnmuster wurde Kampfanzug 53 genannt, der Anzug jedoch als Kampfanzug 56 eingeführt. Der Rucksack war ebenfalls aus Tarnstoff und sollte ohne Träger in die Jacke eingehakt werden, also ähnlich dem Konzept der Bundeswehr von 1955, nachdem der Soldat „aus den Taschen“ kämpfen und nicht mit Koppeltrageausrüstung zusätzlich belastet werden sollte.
1957 wurde in der Schweiz eine weitere Variante des Leibermusters M45 (Buntfarbendruck 45) eingeführt. Man übernahm dabei den aufwendigen deutschen Sechsfarbendruck. Das schweizerische Tarnmuster bestand aus einem stärkeren Rotanteil, bei dem sich die anderen Tarnfarben teilweise überdeckten.

Auch hier wurde eine schwarze Karbonfarbe genutzt, um ein Verschmelzen der Umrisse des Soldaten in ultraviolettem Licht zu gewährleisten. Das Tarnmuster wurde später einheitlich als Taz83 bezeichnet und war bis 1995 in Gebrauch. Über die Jahrzehnte gab es einige farbliche Variationen, wobei die ursprüngliche Herkunft immer deutlich blieb. Zum Teil findet sich für die Schweizer Variante auch die Phantasiebezeichnung „Alpenflage“ (aus Alpen und Camouflage). Das Schweizer Taz83 Leibermuster wurde nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion auch in Russland von Einheiten des Innenministeriums (MWD) getragen.


„Woodland“-Leibermuster / Taz 90




„Woodland“-Leibermuster / Taz 90 – Variante der CH-Armee von 1993 bis voraussichtlich 2022

Das 1993 eingeführte Schweizer „Woodland“-Leibermuster, mit der Bezeichnung Taz90, ist eine neue Variante des Schweizer Leibermusters ohne Rotanteil. Man behielt die bisherige Musterung bei, orientierte sich aber in der Farbgebung am 1981 in der US-Armee eingeführten „Woodland“-Muster, welches eine um ein sechstel maximierte Variante des 1948 entwickelten  ERDL-Tarnmusters darstellt. Das ERDL-Tarnmuster wiederum basierte auf dem Splittertarn M45 der Wehrmacht, das jedoch nicht mehr zum Einsatz kam.


«Multiumfeld-Tarnmuster 16»




«Multiumfeld-Tarnmuster 16» - Einführung voraussichtlich 2022


Das im vergangenen Winter vorgestellte «Modulare Bekleidungs- und Ausrüstungssystem» soll ab dem Jahr 2022 die «Kampfbekleidung 90/06» ersetzen. Ins Auge stechen dürfte vor allem das neue Tarnmuster – die Camouflage, wie es Fachleute nennen: Die Kampfanzüge werden bleicher.

Der Flecktarn des Overalls ist bisher in braunen, schwarzen und grünen Tönen gehalten. Während die rote Farbe schon beim «Tarndruck 90» wegfiel, muss beim neuen «Multiumfeld-Tarnmuster 16» nun auch das Schwarz daran glauben. Braune und dunkelbeige Töne dominieren künftig den Flecktarn. Zufall ist das natürlich nicht: Bisher war der Tarnanzug dafür ausgelegt, Soldaten gut zu tarnen, wenn sie im Schweizer Mischwald unterwegs sind.

Doch die Einsatzgebiete der Armee haben sich verändert, und damit auch die dominierenden Farben: Sie sollen in beliebigen Umgebungen eine optimale Tarnung ermöglichen. Also auch in urbanen Gefilden, wo das Gelände nicht mehr vorrangig grün ist. Verbessert wird nicht nur die Camouflage an sich. Gemäss Informationen  aus Militärkreisen, will die Armee die kommerzielle Verbreitung ihres Tarnmusters einschränken. Ein Markenschutz-Eintrag verhindert, dass Kleidung mit Schweizer Camouflage von kommerziellen Anbietern angeboten wird. Eine Zürcher Anwaltskanzlei hat im Auftrag der Rüstungsbeschafferin Armasuisse ein entsprechendes Gesuch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) deponiert. Geschützt werden primär die Konturen und Formen der Flecken sowie die Farbzusammenstellung. «Der Schutz soll sicherstellen, dass keine Kopien der Uniformen in den Umlauf geraten», sagt Armasuisse-Sprecher Kaj-Gunnar Sievert.

Abwegig ist das nicht. Alle paar Jahre schafft es der «Military Look» auf die Laufstege. Wenn die Moderiesen ihre Kleiderstangen mit Camouflage-Shirts bestücken, kaufen auch Zivilisten gern Flecktarn; oft frei von militärischen Überzeugungen und ohne ethische Hintergedanken. Während eine originalgetreue Camouflage bei Alltagskleidern kaum eine Rolle spielen dürfte, ist es Army Shops wichtig, möglichst echt wirkende Stücke zu verkaufen. Bereits das bisherige Tarnmuster geniesst Markenschutz. Wer es kopiert, muss mit einer Abmahnung rechnen. Armasuisse-Mann Sievert bestätigt entsprechende Fälle: «Anbieter wurden durch unseren Rechtsdienst auf Ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht.» Die Schutzrechte umfassen das ganze Erscheinungsbild. Das bedeutet: Selbst wenn bei einem Produkt nicht exakt das Schweizer Tarnmuster verwendet wird, es aber derart identisch ist, dass es zu Verwechslungen kommen könnte, darf es nicht in den Handel gelangen.

Was die Charakteristik angeht, bleibt die Schweizer Armee beim «Multiumfeld-Tarnmuster 16» den bewährten Konturen und Formen treu. Die Flecken sind unregelmässig angeordnet, ein eindeutiges Muster ist nicht festzumachen, geometrische Formen fehlen. Das «Erkennen der Landeszugehörigkeit» sei ein wichtiger Aspekt, heisst es bei Armasuisse. Die Overalls sollen unmissverständlich signalisieren, zu welcher Armee ein Soldat gehört. Um die Herkunft zu unterstreichen, sind im Tarnmuster übrigens Schriftzüge wie «Schweizer Armee», «Armee Suisse» oder «Escerito Svizzero» integriert – von blossem Auge sind sie kaum zu erkennen.





Quelle sowie weitere Informationen unter:









Zurück zum Seiteninhalt